Pressemitteilung -
Werkstätten: Betretungsverbot verlängert, Ausnahmen ab nächster Woche möglich
Klientinnen und Klienten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen laut neuer Verordnung des Landes Hessen auch bis einschließlich 5. Juni nicht zurück in die Betriebe. Allerdings gibt es neben der fortlaufenden Notbetreuung ab nächster Woche noch weitere Ausnahmen, die innerhalb Hephatas vor allem für die Landwirtschaft, die Hauswirtschaft und die Gärtnerei gelten.
++ Hephata-Vorstand begrüßt Verlängerung des allgemeinen Betretungsverbotes im Sinne des Infektionsschutzes
++ Ab Mitte nächster Woche dürfen einige, aber nicht alle Klientinnen und Klienten in der Hauswirtschaft, der Gärtnerei und in den landwirtschaftlichen Betrieben der Hephata Diakonie wieder zur Werkstatt kommen
++ Mitarbeitende Hephatas informieren alle betroffenen Klientinnen und Klienten telefonisch über die Modalitäten
„Gut, dass der Infektionsschutz weiter Vorrang hat“
Die Verlängerung des allgemeinen Betretungsverbotes für Klientinnen und Klienten der Werkstätten bis zum 5. Juni wird innerhalb der Hephata Diakonie ausdrücklich begrüßt. „So gerne wir allen unseren Klientinnen und Klienten wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen wollen, so notwendig erscheint es uns auch, dass wir uns ganz vorsichtig und immer mit dem Infektionsschutz an erster Stelle an mögliche schrittweise Öffnungen herantasten“, sagt Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt. Die notwendige Begleitung und Förderung der Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen Hephatas leben und normalerweise tagsüber in den Werkstätten sind, sei durch die personelle Aufstockung der entsprechenden Dienste auch weiterhin sichergestellt. „An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für die Flexibilität und Einsatzbereitschaft bei allen Mitarbeitenden bedanken“, betont Dietrich-Gibhardt. Auch durch pandemiebedingte Umsetzungen aus anderen Arbeitsbereichen Hephatas sei der Umgang mit der Pandemie bislang sehr gut gemeistert worden. Neben den neuen Angeboten zur Tagesgestaltung in den Wohneinrichtungen sei gleichzeitig eine Notbetreuung in den Werkstätten und Tagesförderstätten von Beginn des Betretungsverbotes an für diejenigen Klientinnen und Klienten sichergestellt worden, die in ihrem häuslichen Umfeld tagsüber nicht betreut werden können. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen, die in ihren Familie leben und deren Angehörige tagsüber an die Arbeit gehen müssen.
Erweiterte Ausnahmen vom Betretungsverbot ab nächster Woche möglich
Neben der Fortsetzung der Notbetreuung regelt das Land Hessen in seiner am Freitag, 8. Mai, veröffentlichten Verordnung (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr..., dass einige weitere Ausnahmen vom Betretungsverbot möglich sind. „Die Verordnung erlaubt diese Ausnahmen vom Betretungsverbot zwar prinzipiell bereits ab dem Tag nach der so genannten Verkündung“, erläutert Dietrich-Gibhardt. Innerhalb Hephatas sei die Umsetzung allerdings erst ab Mittwoch, 13. Mai, möglich. „Diese Zeit brauchen wir, um viele Details zu klären und unsere individuellen und bereits vorbereiteten Hygienekonzepte für die schrittweise Wiederöffnung der Werkstätten auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung zu finalisieren. “Die Ausnahmen vom Betretungsverbot betreffen folgende zwei Szenarien:
- 1. Wohneinrichtung und Werkstätten sind räumlich miteinander verbunden
Dies gilt innerhalb Hephatas für mehrere Einrichtungen im Geschäftsbereich Soziale Rehabilitation, zu dem insbesondere die Betriebe der sozialen Landwirtschaft zählen. Für diese Einrichtungen regelt die neue Verordnung des Landes die Situation so, dass diejenigen Menschen, die in der jeweiligen Einrichtung leben, dort prinzipiell auch wieder in die Werkstätten gehen dürfen.
- 2. Im jeweiligen Betriebsbereich der Werkstätten geht es um Landwirtschaft, Landschaftspflege oder Hauswirtschaft
Nach der neuen Verordnung dürfen Klientinnen und Klienten der Hephata-Gärtnerei, der Hauswirtschaften innerhalb der Werkstätten in Treysa und in den verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Rehabilitation sowie die Beschäftigten in der sozialen Landwirtschaft prinzipiell wieder zur Arbeit kommen.
Explizit ausgenommen sind laut Regelung des Landes Hessen allerdings Klientinnen und Klienten, die älter als 60 Jahre alt sind oder die bei einer Infektion mit dem Coronavirus „einem schweren Krankheitsverlauf ausgesetzt“ sind, wie es in der Verordnung heißt.
Alle betroffenen Klientinnen und Klienten werden persönlich informiert
„Die neuen Regelungen sind in ihrer Umsetzung für uns als Hephata Diakonie durchaus komplex, zumal unsere Einrichtungen fachlich ausdifferenziert und räumlich dezentral gelegen sind“, erklärt Dietrich-Gibhardt. Deshalb sei es weiterhin wichtig, die genauen Modalitäten der „Rückkehrmöglichkeiten“ mit den Klientinnen und Klienten sowie gegebenenfalls mit ihren gesetzlichen Betreuern im persönlichen Gespräch zu klären. „Seit Beginn der Werkstätten-Schließungen gibt es zum Teil sehr intensive Kontakte mit den Klientinnen und Klienten, die häufig durch Mitarbeitende der jeweiligen Sozialdienste gehalten werden“, berichtet Dietrich-Gibhardt. Auch über die nun von der Landesregierung beschlossenen Ausnahmen vom Betretungsverbot sollen alle betroffenen Klientinnen und Klienten persönlich informiert werden. „Mitarbeitende Hephatas werden nacheinander alle diejenigen, die es betrifft, anrufen“, betont Dietrich-Gibhardt.
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Wir bilden Mitarbeitende für verschiedene Berufe der sozialen und pflegerischen Arbeit, auch in Kooperation mit der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt, aus. Wir legen Wert auf eine theologisch-diakonische Qualifikation.
Hephata Diakonie beschäftigt aktuell mehr als 3.000 Mitarbeitende. Sie arbeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern, sind gut qualifiziert und entwickeln die Leistungsangebote zukunftsorientiert weiter. Diakone und Diakoninnen und Interessierte organisieren sich in der Diakonischen Gemeinschaft Hephata.
Hephata Diakonie ist in Hessen und angrenzenden Bundesländern tätig. Der Sitz unseres Unternehmens ist seit Beginn in Schwalmstadt-Treysa.