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Klientinnen und Klienten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen laut neuer Verordnung des Landes Hessen auch bis einschließlich 5. Juni nicht zurück in die Betriebe. Allerdings gibt es neben der fortlaufenden Notbetreuung ab nächster Woche noch weitere Ausnahmen, die innerhalb Hephatas vor allem für die Landwirtschaft, die Hauswirtschaft und die Gärtnerei gelten.
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