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Kategorien: verordnung des landes hessen

Hephata-Schulen und KiTa setzen nächsten Öffnungsschritt um, mahnen aber zu Vorsicht

Hephata-Schulen und KiTa setzen nächsten Öffnungsschritt um, mahnen aber zu Vorsicht

Das hessische Corona-Kabinett hat den baldigen Regelbetrieb für Grundschulen sowie die Öffnung der Kindertagesstätten (KiTas) im Juli beschlossen. Das betrifft auch die Hephata-Förderschulen und die Integrative Kindertagesstätte Hephatas. Die Hephata-Akademie für soziale Berufe hat mit dem Präsenzunterricht bereits wieder begonnen.

Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt: „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir die Verantwortung haben für Menschen, die in einer großen Zahl zur Risikogruppe gehören.“

Aufatmen nach Genesung der Erkrankten und Mahnung zur Vorsicht

Aufatmen in der Hephata Diakonie: Insgesamt 22 seit Mitte März an Covid-19 erkrankte Klienten und Mitarbeitende sind wieder genesen, die Quarantäne-Regelungen in mehreren Wohngruppen in Schwalmstadt sind mittlerweile aufgehoben worden. Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt mahnt dennoch weiterhin zur Vorsicht.

Auf dem Hofgut Richerode kümmern sich Betriebsleiter Fran Radu und Einrichtungsleiterin Jessica Walz um die Einhaltung strenger Corona-Schutzregeln seit der Wiederöffnung für die ersten Klientinnen und Klienten.

Werkstätten öffnen schrittweise für Klientinnen und Klienten

In den hauswirtschaftlichen Abteilungen, auf den Bauernhöfen und in der Hephata-Gärtnerei sind bereits seit voriger Woche rund 150 Klientinnen und Klienten an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt. Nach guten Erfahrungen mit diesem ersten Öffnungsschritt sieht sich die Hephata Diakonie vorbereitet, ab Juni weiteren Menschen mit Behinderungen die Wiederaufnahme ihrer Arbeit zu ermöglichen.

Grundsätzlich bleibt es bis zum 5. Juni beim Betretungsverbot für die Werkstätten. Ausnahmen sind allerdings beispielsweise in landwirtschaftlichen Betrieben wie dem Hofgut Richerode ab nächster Woche möglich.

Werkstätten: Betretungsverbot verlängert, Ausnahmen ab nächster Woche möglich

Klientinnen und Klienten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen laut neuer Verordnung des Landes Hessen auch bis einschließlich 5. Juni nicht zurück in die Betriebe. Allerdings gibt es neben der fortlaufenden Notbetreuung ab nächster Woche noch weitere Ausnahmen, die innerhalb Hephatas vor allem für die Landwirtschaft, die Hauswirtschaft und die Gärtnerei gelten.