Direkt zum Inhalt springen

Kategorien: verordnung des landes hessen

  • Hephata-Schulen und KiTa setzen nächsten Öffnungsschritt um, mahnen aber zu Vorsicht

    Das hessische Corona-Kabinett hat den baldigen Regelbetrieb für Grundschulen sowie die Öffnung der Kindertagesstätten (KiTas) im Juli beschlossen. Das betrifft auch die Hephata-Förderschulen und die Integrative Kindertagesstätte Hephatas. Die Hephata-Akademie für soziale Berufe hat mit dem Präsenzunterricht bereits wieder begonnen.

  • Aufatmen nach Genesung der Erkrankten und Mahnung zur Vorsicht

    Aufatmen in der Hephata Diakonie: Insgesamt 22 seit Mitte März an Covid-19 erkrankte Klienten und Mitarbeitende sind wieder genesen, die Quarantäne-Regelungen in mehreren Wohngruppen in Schwalmstadt sind mittlerweile aufgehoben worden. Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt mahnt dennoch weiterhin zur Vorsicht.

  • Werkstätten öffnen schrittweise für Klientinnen und Klienten

    In den hauswirtschaftlichen Abteilungen, auf den Bauernhöfen und in der Hephata-Gärtnerei sind bereits seit voriger Woche rund 150 Klientinnen und Klienten an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt. Nach guten Erfahrungen mit diesem ersten Öffnungsschritt sieht sich die Hephata Diakonie vorbereitet, ab Juni weiteren Menschen mit Behinderungen die Wiederaufnahme ihrer Arbeit zu ermöglichen.

  • Werkstätten: Betretungsverbot verlängert, Ausnahmen ab nächster Woche möglich

    Klientinnen und Klienten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen laut neuer Verordnung des Landes Hessen auch bis einschließlich 5. Juni nicht zurück in die Betriebe. Allerdings gibt es neben der fortlaufenden Notbetreuung ab nächster Woche noch weitere Ausnahmen, die innerhalb Hephatas vor allem für die Landwirtschaft, die Hauswirtschaft und die Gärtnerei gelten.