Pressemitteilung -
Nächster Öffnungsschritt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nach Pfingsten
Das Land Hessen hat die nächste Lockerung des Betretungsverbots in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verordnet. Ab dem 2. Juni dürfen demnach alle diejenigen Klientinnen und Klienten wieder zur Arbeit kommen, die nicht in besonderen Wohnformen (vormals Wohnheime) leben und keiner Risikogruppe bezogen auf Covid-19 angehören.
++ Von den insgesamt rund 900 Werkstatt-Klienten Hephatas dürfen nach der neuen Verordnung ab dem 2. Juni bis zu 300 Männer und Frauen wieder zur Arbeit kommen
++ Weiterhin nicht zurück in die Werkstätten dürfen Klientinnen und Klienten, die in besonderen Wohnformen leben oder einer Risikogruppe angehören
++ Zuständige Geschäftsbereichsleiter Hephatas sehen ihre jeweiligen Werkstatt-Standorte gut vorbereitet für nächsten Öffnungsschritt
Alle Werkstatt-Standorte prinzipiell wieder geöffnet
Während seit dem ersten Öffnungsschritt ausschließlich in den landwirtschaftlichen Betriebe, in den hauswirtschaftlichen Abteilungen sowie in der Gärtnerei die ersten Klientinnen und Klienten wieder zur Arbeit kommen dürfen, können mit der neuen Verordnung des Landes Hessen ab Dienstag, 2. Juni, prinzipiell alle Werkstatt-Standorte Hephatas mit ihren unterschiedlichen Arbeitsbereichen wieder geöffnet werden. Insgesamt dürfen aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen allerdings nur maximal rund 300 der insgesamt zirka 900 Werkstatt-Beschäftigten Hephatas wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkommen.
Nicht alle Klientinnen und Klienten dürfen wieder zur Werkstatt
„Wir rechnen zudem damit, dass nicht alle, die wieder kommen dürfen, gleich am ersten Tag wieder an Bord sein werden“, sagt Anne Wippermann, Leiterin des Geschäftsbereichs Behindertenhilfe. Ihrer Prognose nach werden es nach und nach mehr Personen sein, die wieder am Arbeitsleben teilhaben. In Wippermanns Verantwortungsbereich liegen die Werkstätten am Lindenplatz in Treysa und die Metallwerkstatt in Ziegenhain. Insgesamt arbeiten dort 530 Menschen mit Unterstützungsbedarf. Alle diejenigen, die im Betreuten Wohnen oder bei ihren Angehörigen leben, dürfen nach Pfingsten prinzipiell wieder zur Arbeit. „Weiterhin ausgenommen bleiben allerdings Menschen, die aufgrund ihres Lebensalters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen“, betont Wippermann. Außerdem lautet eine wichtige Bedingung für die Rückkehr an den Werkstatt-Arbeitsplatz, dass die jeweilige Person die Hygiene- und Abstandsregeln verstehen und einhalten kann sowie einen Mund-Nasen-Schutz über die gesamte Arbeitszeit tragen kann. „Insgesamt könnten ab nächster Woche bis zu 50 Klientinnen und Klienten wieder in die Werkstätten im Geschäftsbereich Behindertenhilfe kommen“, so Wippermann.
Im Geschäftsbereich Soziale Rehabilitation werden nach Pfingsten ebenfalls an allen Werkstatt-Standorten wieder Klientinnen und Klienten zur Arbeit kommen dürfen. „Die meisten Beschäftigten, die nach der neuen Verordnung wieder in die Werkstätten gehen dürfen, haben wir in den beiden Für Uns-Manufakturen in Fritzlar und Treysa“, berichtet Geschäftsbereichsleiter Michael Tietze. Das liege daran, dass viele der dort arbeitenden Menschen nicht in besonderen Wohnformen leben. „Insgesamt dürfen in den Manufakturen nach Pfingsten bis zu 96 Klientinnen und Klienten ihre Arbeit wieder aufnehmen“, so Tietze. In den land- und hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen verschiedener Standorte sind insgesamt 103 Beschäftigte bereits seit dem vorigen Öffnungsschritt wieder an ihren Arbeitsplätzen. Noch hinzukommen werden nun voraussichtlich rund 65 Beschäftigte in den weiteren Werkstattbetrieben der Sozialen Rehabilitation, die inhaltlich und geografisch von der Schreinerei in Breitenbach am Herzberg über die Bio-Metzgerei in Alsfeld bis hin zur Zwiebelpackstelle in Borken-Nassenerfurth reichen. Insgesamt werde dieser neue Öffnungsschritt indes nach und nach vollzogen. „Wir werden die Beschäftigten an allen Standorten zunächst arbeitsmedizinisch untersuchen“, berichtet Tietze. Dabei soll von einer Ärztin entschieden werden, ob die jeweilige Person zur Risikogruppe gehört oder nicht. „Wer bei einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund von Vorerkrankungen oder anderer Faktoren das Risiko eines schweren Verlaufs hat, soll auch weiterhin nicht in die Werkstätten kommen“, betont Tietze und verweist auf einen entsprechenden Passus in der Verordnung des Landes Hessen.
Auf die Einhaltung der Schutzkonzepte kommt es an
„Die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen sowohl in ihren räumlichen als auch in ihren inhaltlichen Begebenheiten hat individuelle Schutzkonzepte erforderlich gemacht, auf deren Einhaltung und Wirksamkeit wir nun ab nächster Woche neben der Begleitung der Klientinnen und Klienten in besonderer Weise unser Augenmerk richten“, so Tietze. Insgesamt sehen Tietze und Wippermann alle Einrichtungen gut vorbereitet auf den nächsten Öffnungsschritt. Alle betroffenen Klientinnen und Klienten sollen nun telefonisch informiert werden, wie es ab nächster Woche für sie weitergehen kann.
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