Nächster Öffnungsschritt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nach Pfingsten
Das Land Hessen hat die nächste Lockerung des Betretungsverbots in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verordnet. Ab dem 2. Juni dürfen demnach alle diejenigen Klientinnen und Klienten wieder zur Arbeit kommen, die nicht in besonderen Wohnformen (vormals Wohnheime) leben und keiner Risikogruppe bezogen auf Covid-19 angehören.