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Das Land Hessen hat die nächste Lockerung des Betretungsverbots in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verordnet. Ab dem 2. Juni dürfen demnach alle diejenigen Klientinnen und Klienten wieder zur Arbeit kommen, die nicht in besonderen Wohnformen (vormals Wohnheime) leben und keiner Risikogruppe bezogen auf Covid-19 angehören.
Die Hephata-Förderschulen werden am 18. Mai, die Hephata-Akademie für soziale Berufe und die Integrative Kindertagesstätte Hephatas am 2. Juni für alle Schüler und Kinder wieder öffnen – nach differenzierten Konzepten, die ein Höchstmaß an Infektionsschutz gewährleisten sollen.
Die Hephata-Akademie für soziale Berufe in Schwalmstadt-Treysa bietet am Freitag, 29. Mai, ab 14 Uhr einen Info-Nachmittag zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Aufgrund der aktuellen Lage sind eine vorherige telefonische Anmeldung und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nötig.
Die Hephata-Fachambulanzen für Menschen mit Suchterkrankungen in Würzburg und in Aschaffenburg bieten wieder Einzelgespräche für Patienten an. Unter der Einhaltung von Hygienestandards erhalten Patienten Unterstützung persönlich und vor Ort. Eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email ist notwendig.
Um Klientinnen und Klienten sowie Mitarbeitende vor einer möglichen Ausbreitung des Coronavirus‘ in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen zu schützen, beabsichtigt die Hephata Diakonie alle dort lebenden und arbeitenden Menschen mit einem Mund-Nasen-Schutz auszustatten. „Dafür bitten wir um Materialspenden und gerne auch um Hilfe beim Nähen", sagt Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt.
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