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Kategorien: verordnung vom land hessen

  • Nächster Öffnungsschritt in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

    Das Land Hessen hat den nächsten Öffnungsschritt für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) beschlossen: Ab Montag, 6. Juli, dürfen prinzipiell fast alle Klientinnen und Klienten wieder an ihren Arbeitsplatz zurück. „Als Hephata Diakonie werden wir diese Öffnung allerdings stufenweise umsetzen“, betont Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt.

  • Nächster Öffnungsschritt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nach Pfingsten

    Das Land Hessen hat die nächste Lockerung des Betretungsverbots in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verordnet. Ab dem 2. Juni dürfen demnach alle diejenigen Klientinnen und Klienten wieder zur Arbeit kommen, die nicht in besonderen Wohnformen (vormals Wohnheime) leben und keiner Risikogruppe bezogen auf Covid-19 angehören.

  • Schulen, Akademie und KiTa sind bereit für den Neustart

    Die Hephata-Förderschulen werden am 18. Mai, die Hephata-Akademie für soziale Berufe und die Integrative Kindertagesstätte Hephatas am 2. Juni für alle Schüler und Kinder wieder öffnen – nach differenzierten Konzepten, die ein Höchstmaß an Infektionsschutz gewährleisten sollen.

  • Leichte Sprache: Aktualisierte und ergänzte Infos zum Coronavirus

    Nicht alle Menschen können Informationen in Alltagssprache verstehen. Für sie hat die Hephata Diakonie bereits im März eine Kurz-Information zum Corona-Virus in Leichter Sprache herausgegeben. Jetzt steht eine aktualisierte und ergänzte Version des Dokuments zur Verfügung, das hier runtergeladen und ausgedruckt werden kann.