Hephata-Klinik: Besuche nur noch in besonderen Ausnahmefällen
Aufgrund der auch im Schwalm-Eder-Kreis steigenden Corona-Inzidenz gilt in der Hephata-Klinik ab Montag, 29. November, bis auf weiteres ein generelles Besuchsverbot.
Aufgrund der auch im Schwalm-Eder-Kreis steigenden Corona-Inzidenz gilt in der Hephata-Klinik ab Montag, 29. November, bis auf weiteres ein generelles Besuchsverbot.
Die Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa wendet ab Freitag, 12. November, bei Besucher*innen die 2G-Regel an. Das heißt: Besuche sind nach wie vor möglich, jedoch mit Auflagen: Besucher*innen müssen entweder seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sein. Oder nicht länger als sechs Monate von einer Corona-Infektion genesen sein.
Das Land Hessen hat beschlossen, dass Menschen in Pflegeeinrichtungen ab dem 22. Juni bis zu dreimal pro Woche Besuch empfangen dürfen. In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll jedem Bewohner und jeder Bewohnerin sogar täglich ein Besuch ermöglicht werden.
Die Seniorinnen und Senioren in der Wohnanlage Wiesenhof in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) genossen ein Gartenkonzert und einen anschließenden Grillabend.
Es sind schwere Entbehrungen, die Bewohner und Angehörige in den Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie auf sich nehmen müssen. Umso erfreulicher, wenn es mit Videotelefonaten Alternativen zu Besuchen in den Einrichtungen gibt – und dadurch Überraschungen möglich werden, die vor der Pandemie für viele kaum vorstellbar waren.