Schutz vor dem Coronavirus: Werkstätten schließen für Klientinnen und Klienten
Die seit Tagen erwartete Regelung durch das Land Hessen ist am heutigen Montag, 23. März, um 20 Uhr veröffentlicht worden: Mit sofortiger Wirkung schließen alle Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die angeschlossenen Tagesförderstätten den Betrieb für die Klientinnen und Klienten. Die anleitenden Mitarbeitenden Hephatas setzen den Betrieb dort, wo es zwingend erforderlich ist, fort.