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Kategorien: klienten in den landwirtschaftlichen betrieben

Grundsätzlich bleibt es bis zum 5. Juni beim Betretungsverbot für die Werkstätten. Ausnahmen sind allerdings beispielsweise in landwirtschaftlichen Betrieben wie dem Hofgut Richerode ab nächster Woche möglich.

Werkstätten: Betretungsverbot verlängert, Ausnahmen ab nächster Woche möglich

Klientinnen und Klienten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen laut neuer Verordnung des Landes Hessen auch bis einschließlich 5. Juni nicht zurück in die Betriebe. Allerdings gibt es neben der fortlaufenden Notbetreuung ab nächster Woche noch weitere Ausnahmen, die innerhalb Hephatas vor allem für die Landwirtschaft, die Hauswirtschaft und die Gärtnerei gelten.