Maskenpflicht in der Hephata-Klinik
Besucher*innen, Begleitpersonen und ambulante Patient*innen der Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa müssen ab sofort im Klinikgebäude einen Mund-Nasen-Schutz (MNS oder FFP2-Maske) tragen.
Besucher*innen, Begleitpersonen und ambulante Patient*innen der Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa müssen ab sofort im Klinikgebäude einen Mund-Nasen-Schutz (MNS oder FFP2-Maske) tragen.