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Kategorien: einlassregeln

Einlass in die Hephata-Klinik wird ab sofort nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS oder FFP2-Maske) gewährt.

Maskenpflicht in der Hephata-Klinik

Besucher*innen, Begleitpersonen und ambulante Patient*innen der Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa müssen ab sofort im Klinikgebäude einen Mund-Nasen-Schutz (MNS oder FFP2-Maske) tragen.